BERATUNG UND VERTRETUNG (Bsp. Arbeitsrecht)
Wir bieten Ihnen vollständige Beratung und Vertretung im Arbeitsverhältnis, beginnend mit der Mandatsannahme bis hin zum neuen Arbeitsverhältnis. Im Zweifelsfall durch alle Instanzen, über den Zahlungseingang (z. B. Abfindung) bis zur ordnungsgemäßen Vernichtung Ihrer Unterlagen.
Wir geben Ihnen dabei Empfehlungen und Tipps sowie legale Tricks rund um das Arbeitsverhältnis. Dies sind zum Beispiel die richtigen Antworten auf Fragen der Arbeitsagentur, Fallstricke beim Arbeitszeugnis, Antworten zu Rechtsfragen in der Bewerbungsphase und bei einem neuen Arbeitsplatzangebot.
Die Kosten können durch die Leistung einer Rechtsschutzversicherung oder einen Berechtigungsschein des Amtsgerichtes Borna (Telefon 03433/27 550) abgedeckt werden. Einen überblick über die konkreten Gebühren erhalten Sie im Internet unter
http://rvg.pentos.ag/
Gelegentlich wird von Anwälten mit einer besonders niedrigen Beratungsgebühr geworben. Sie sollten jedoch folgende gesetzliche Regelung kennen:
Die Beratungsgebühr wird sowohl bei einer außergerichtlichen als auch bei einer gerichtlichen Vertretung vollständig angerechnet.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer hat vom Betriebsrat erfahren, dass er eine Kündigung erhalten soll. Daraufhin lässt sich der Arbeitnehmer entsprechend beraten. Nach einer Woche erhält er die Kündigung und muss nun innerhalb von drei Wochen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Für diese Klage bekommt der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr. Die Beratung wird dabei vollständig angerechnet. Wenn diese nur 10,00 € gekostet hat, werden auch nur 10,00 € angerechnet.
Wir sind der Meinung, dass es nicht möglich ist, für 10,00 € eine fundierte Beratung zu erteilen - im Endeffekt schadet es dem Mandanten, wenn zunächst nur oberflächlich recherchiert und beraten wird.